1.Umfang der Leistung

Für den Umfang der Leistung ist das beiderseitig schriftliche Anerkenntnis maßgebend.Liegt ein solches nicht vor,  so richtet sich der Umfang der Leistung nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung des Lieferers. Sollten Einkaufsbedingungen des Käufers davon abweichen, so gelten diese nur, wenn sie vom Lieferer ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Sämtliche Angebote sind freibleibend.Die zum Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als  ausdrücklich verbindlich bezeichnet sind. An allen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferer  Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.Schutzvorrichtungen werden nur in soweit mitgeliefert, als dies im Einzelnen ausdrücklich vereinbart ist.2. PreiseAlle Preise gelten ab Werk, einschließlich Verpackung wenn, nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Die Berechnung erfolgt zu dem Tage der Lieferung gültigen Preise.

2. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen und etwaiger Saldoforderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne das dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt.Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus unseren gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen mit sämtlichen Nebenforderungen im Umfang unseres Eigentumsanteils an uns ab. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten, unserer Forderungen um mehr als 20 % so werden, wir auf Verlangen des Käufers, insoweit Sicherheiten, nach unserer Wahl freigeben.Vor der Prüfung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

4.Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen sind bar frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, zu kürzen oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Lieferer  berechtigt, unter Vorbehalt der Geltentmachung anderer Rechte Schadenersatz wegen Verzug in Höhe der üblichen Sollzinsen und Provision, wie sie von den Banken gefordert werden, zu verlangen. Erflogt die Zahlung in Wechseln, Schecks oder sonstigen Anweisungspapieren, so fallen die Kosten für die Diskontierung und Einziehung dem Besteller zur Last. Wechsel werden nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeiten und nur zahlungshalber angenommen. Gerät der Besteller in Verzug und eine Zahlung ist in einem angemessenen Zeitraum nicht zu erwarten, kann der Lieferer die sofortige Herausgabe der  gelieferten Ware verlangen und die Zahlung der entstandenen Kosten sowie eine Nutzungsgebühr gehen zu Lasten des Bestellers.

5. Liefer- und Annahmefristen

Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und dem Lieferer schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang der vom Besteller zu liefernden Unterlagen, der erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs- und sonstigen Bedingungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Die Lieferfrist gilt nur ungefähr. Sie ist eingehalten, wenn die Sendung das Werk innerhalb der Frist verlassen hat.Eine Verlängerung der Lieferfrist tritt auch dann ein, wenn durch unvorhergesehene, unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse im Betrieb des Lieferers, oder bei seinen Vor-Lieferern die Lieferung verzögert wird. Dauernde Hemmungen länger als einen Monat oder finden Betriebsstörungen statt, oder treten Kriegsfall, Besatzungen durch fremde Macht, Streik, Aussperrung oder ähnliches ein, so ist der Lieferer berechtigt, den Vertrag aufzuheben.Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt. 

6. Minderlieferung

Mehr- oder Minderlieferung bis 10% bleiben vorbehalten. Bei Massenartikeln gilt ein Ausschuss bis 3% als handelsüblich und begründet keinen Ersatzanspruch.

7. Abrufe

Für Abrufaufträge gewähren wir, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, eine Frist von 3 Monaten vom Tage der Bestellung an, ist die Abnahmefrist abgelaufen, so sind wir wahlweise berechtigt entweder die Ware zu liefern und in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. Versand

Erstbestellung erfolgen im Nachnahmeversand. Für Lieferungen unter dem in den Preislisten festgelegten Warenwert werden Versandspesen berechnet. Rollgeld und Zustellgebühren gehen in jedem Fall zu Lasten des Empfängers. Auslandssendungen frei deutsche Grenze. Diese Bedingungen gelten als angenommen, wenn nicht innerhalb einer Woche nach der Übersendung schriftlich Widerspruch erhoben wird.

9. Rücksendung

Warenrücksendungen können ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen werden. Transportkosten und das Transportrisiko hat der Kunde zu tragen. Die Gutschrift der zurückgegebenen Ware erfolgt unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr.10. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch dann, wenn im Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, wenn die Sendung das Werk verlässt. Verzögert sich der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers, oder aus Gründen die in einer Person liegen, so geht vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr auf den Besteller über.Versicherung erfolgt nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten.

11. Mängelhaftung

Der Verkäufer haftet nicht unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung für ein etwaiges schuldhaftes Verhalten bei der Lieferung der Ware, gleichgültig welcher Art der eingetretene Schaden ist. Der Besteller übernimmt die ausdrückliche Verpflichtung, etwaige Mängel oder Beanstandungen binnen zehn Tagen nach Erhalt der Sendung und vor Verarbeitung oder Vermischung der Waren dem Lieferer gegenüber geltend zu machen. Der Verstoß des Bestellers gegen die Verpflichtung führt zur Befreiung des Lieferers von der Mängelhaftung.Bei allen sonach vereinbarungsgemäß vom Besteller erhobenen Beanstandungen hat der Lieferer nach seiner Wahl das Recht, nachzubessern oder die entsprechenden Teile neue zu liefern. Weitergehende Mängelansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche, werden ausgeschlossen.Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragspflichten, insbesondere die Vereinbarten Zahlungsbedingungen, unabhängig von einer Mängelrüge, einzuhalten. Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Maßnahmen hat der Besteller dem Lieferer angemessenen Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit.Erkennt der Lieferer rechtzeitig erhobene Mängelrügen nicht an, so verjährt das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, in allen Fällen binnen sechs Monaten vom Zeitpunkt der Rüge an. Die Höhe eines Schadenersatzes beschränkt sich in jedem Falle, auch bei Verzug, Unmöglichkeiten der Lieferung, etc. Auf Ersatz des Warenwertes. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Arglist des Verkäufers.Bei gebrauchten Gegenständen gilt die gesetzliche Grundlage in der Beziehung Unternehmer - Verbraucher ein Jahr. In der Beziehung Unternehmer - Unternehmer ist danach die Mangelhaftung ausgeschlossen.Bei Reparaturen gilt die verkürzte Gewährleistungsfrist von einem Jahr.

12. Rücktrittsrecht

Voraussetzung für die Lieferfrist ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers. Erhält der Lieferer nach Vertragsabschluss Auskünfte, die eine Kreditgewährung nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen, oder ergeben sich Tatsachen, die Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so ist der Lieferer berechtigt Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen. Er kann nach seiner Wahl auch vom Vertrag zurücktreten, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand Geilenkirchen.

14. Vertragsrecht

Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte bleibt der Vertrag in seinen übrigen Teilen verbindlich.Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.